Willkommen in der Bibliothek Traun
Wir ersuchen Sie, sich mit der nachfolgenden Verleihordnung vertraut zu machen. Für allfällige Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. (Download der Verleihordnung)
Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt schriftlich in Form einer Lesererklärung. Zum Nachweis der Identität ist
ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung anerkennen
Sie die Verleihordnung. Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr benötigen die Unterschrift
eines Erziehungsberechtigten. Mit der erfolgten Einschreibung erhalten Sie einen
Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist. Dieser Ausweis berechtigt zur Entlehnung von Medien
der Bibliothek Traun. Wir ersuchen Sie, Namens- oder Adressänderungen umgehend bekannt zu
geben.
Entlehnungen
Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Sie die entsprechenden Leistungen der Bibliothek
in Anspruch nehmen. Die Entlehnung erfolgt EDV-unterstützt. Wir weisen darauf hin, dass Medien
ausschließlich für den privaten Gebrauch entlehnt werden dürfen. Ein öffentliches Abspielen oder
ein Weiterverleih ist nicht statthaft. Die Entlehnung ist auf maximal 10 Medien beschränkt,
darunter je 2 Videos, DVDs, CDs, CD-Roms und Spiele. Nachschlagewerke und Zeitschriften des
laufenden Monats können nicht ausgeliehen werden. Sofern Medien bereits entlehnt sind, merken
wir diese gerne für Sie vor.
Entlehnfristen
Die Entlehnfrist beträgt für Bücher vier Wochen, für alle anderen Medien zwei Wochen. Eine
Verlängerung der Entlehnfrist von Medien ist möglich, sofern für diese keine Vormerkung vorliegt.
Die Verlängerungsdauer beträgt bei Büchern zwei Wochen, bei anderen Medien eine Woche.
Verlängerungen können persönlich, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch in der Bibliothek
angemeldet werden.
Wir ersuchen Sie, Ihren Verlängerungswunsch vor Ablauf der Entlehnfrist bekannt zu geben. Im
Falle der Nichteinhaltung der Entlehnfristen erfolgt eine schriftliche Mahnung, wobei abhängig von
der Dauer der Überschreitung Säumnisgebühren und Unkosten in Rechnung gestellt werden.
Entlehngebühren
Die für die Entlehnung von Medien und für die Nutzung verschiedener Serviceleistungen zu
entrichtenden Gebühren sowie allfällige Säumnisgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle,
die Teil dieser Verleihordnung ist.
Behandlung der Medien und Haftung
Im Interesse aller BibliotheksnutzerInnen ersuchen wir Sie um sorgfältige und schonende
Behandlung der Medien. Vergewissern Sie sich schon bei der Ausleihe, ob diese sich in einem
ordentlichen Zustand befinden und geben Sie bereits sichtbare Schäden gleich bekannt. Die
Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Medien verursacht werden.
Für verlorene oder beschädigte Medien muss Ersatz geleistet werden: Bei bis zu einem Jahr alten
Medien der Neuwert, bei älteren Medien 50% des Neuwertes.
Für eine Verletzung der Urheberrechte durch die Benutzer übernimmt die Bibliothek Traun keine Haftung.
Sonstige Bestimmungen
Die MitarbeiterInnen der Bibliothek Traun können an Kinder und Jugendliche nur für sie geeignete
Medien ausfolgen. Spulen Sie bitte Videokassetten vor der Rückgabe zurück und bringen Sie
Spiele geordnet zurück. Wenn Sie länger als 2 Jahre keine Medien ausleihen, können Sie aus der
Benutzerdatei gelöscht werden. Vor einer neuerlichen Ausleihe ist dann eine Wiedereinschreibung
erforderlich. BenutzerInnen, die diese Bibliotheksordnung fortgesetzt missachten, können von der
Benutzung der Bibliothek Traun ausgeschlossen werden.
Die Bibliothek Traun freut sich,
Sie als Kunden zu begrüßen !
Für den Verein
30.3.2010